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Dieses Thema hat 20 Antworten
und wurde 972 mal aufgerufen
 Aktuelles im Wachgewerbe
Seiten 1 | 2
Molli78 Offline



Beiträge: 10

11.11.2004 20:46
Schreiben eines KvD`s bzgl. KV neu? Antworten

Der Kontrollor schrieb am 2004-11-04 08:56:13
Bewachungsgewerbe - Schwerarbeit
Als Kontrollor im Bewachungsgewerbe arbeite ich 12 Stunden täglich, d.h. ich bin 12 Stunden dem Straßenverkehr ausgesetzt und bezeichne mich daher als Berufsfahrer. Es dürfen auch 13 und wenn nötig mehr Stunden anfallen. Dies wird als absolut selbstverständlich angesehen. Ebenfalls ist es selbstverständlich das man zwischen Tag und Nachtdienst wechselt, ungeachtet der Gesundheitsschädigung die diese Wechsel mit sich bringen. Es wird natürlich auch erwartet das man Wochenende und Feiertags arbeitet, aber bitte ohne Wochenendzuschlag, Nachtzuschlag, Gefahrenzulage und sonstige Zuckerln. Lustiges Gesetz am Rande: Man darf auch 10 Tage in einem Stück durcharbeiten, ohne einen Ruhetag dazwischen zu haben. Wie das geht? Ganz einfach mit einem gut ausgeklügeltem Trick: Man rechnet die Arbeitswoche einfach nur vom Montag weg! Fängt man an einem Mittwoch zu arbeiten an, dann gelten Mittwoch bis Sonntag (der übrigens als normaler Arbeitstag gewertet wird), als 5 Arbeitstage. Dann zählt man einfach wieder vom Montag weg und hat bis Freitag wieder 5 Tage dazu, macht 10 Tage am Stück OHNE einen sechsten und siebenten Tag als Überstunden bezahlt zu bekommen! Dem Körper ist es selbstverständlich völlig wurscht ob man die 10 Tage vom Montag, oder vom Mittwoch wegrechnet, aber man erspart sich dadurch wunderbar die Überstundenbezahlung.
Jeder ist einer Meinung wenn man gewisse Berufsgruppen unter die Schwerarbeiterregelung zählt. Aber auf die Wachdienste hat man vergessen. Man liest und sieht auch nie etwas über unser Gewerbe in den Medien. Und wenn, dann nur die Bestärkung der landläufigen Meinung: „B´soffene Wachter!“
Ist es keine Schwerarbeit wenn man 60 Stunden pro Woche im Straßenverkehr zubringt? Anscheinend nicht.
Standposten:
Im neuen Kollektivvertrag vom Juli 2004 wurde wiedereinmal der Tagdienst, dem Nachdienst, stunden- und lohnmäßig nicht angeglichen! Warum? Weil der Tagdienst anscheinend mehr zu tun hat als der Nachtdienst! Erstens ist dies nicht auf allen Dienststellen der Fall und zweitens ist der Nachtdienst oft alleinverantwortlich für das zu bewachende Objekt, ohne Beistand von Kollegen, oder Mitarbeitern. Ebenso ist bewiesen das Nachtarbeit lebenszeitverkürzend ist und jedes Familienleben auf eine harte Probe stellt. Hat man darauf Rücksicht genommen und einen Ausgleich für Nachtarbeiter geschaffen? Nein! Jeder will daher in den Tagdienst wechseln, weil man mehr verdient UND weniger Stunden arbeitet.
Die Gewerkschaft rühmt sich mit großartigen Verbesserungen und Siegen bei Kollektivverhandlungen.
Reduzierung um jeweils 2 Wochenstunden (56 bzw. 50) mit VOLLEM Lohnausgleich! Nicht genug damit...nein...auch noch eine Einmalzahlung von 50 EUR!
Wahnsinn! Jetzt darf der Mitarbeiter auch 13 Wochen auf die Ausbezahlung seiner Überstunden warten. Und alles bei einem Wahnsinnslohn von 5.74...Brutto!
Muß schon sagen, ein wirklich beeindruckender Erfolg! Danke.

Auszug aus Internetseite HTV / ÖGB....

Also: auch "unsere" Kontrollore sind nicht mit allem einverstangen
Gruß euer
# Molli #

stone76 Offline



Beiträge: 17

12.11.2004 02:01
#2 RE:Schreiben eines KvD`s bzgl. KV neu? Antworten

Das erinnert mich doch an wem???
Wer war denn dass bloß....

Dukat ( Gast )
Beiträge:

17.11.2004 10:26
#3 RE:Schreiben eines KvD`s bzgl. KV neu? Antworten

Oh Gott, das es so schlimm ist KvD zu sein, hab' ich gar nicht gewusst!
Wenn es wirklich so tragisch ist, sollte er vielleicht eine schönere Arbeit
machen, z.B. Verkehrsregelung oder Veranstaltungsdienste!

Davon abgesehen, hast den Rest a. d. HTV Homepage glesen, des vom Hrn. Argus?
Is recht lustig!

Alarmi ( Gast )
Beiträge:

18.11.2004 23:44
#4 RE:Schreiben eines KvD`s bzgl. KV neu? Antworten

Hallo Molly!!
Wie Recht du doch hast.
Macht weiter so!!
Grüße und Z.F.

Molli ( Gast )
Beiträge:

19.11.2004 22:37
#5 RE:Schreiben eines KvD`s bzgl. KV neu? Antworten

Ja hab ich auch gelesen!1

Nicht schlecht...


Bist du ÖWD - MA??


Gruss
MOLLI

MOLLI ( Gast )
Beiträge:

19.11.2004 22:38
#6 RE:Schreiben eines KvD`s bzgl. KV neu? Antworten

JA JA Alarmi...


Danke für dein Lob!


LG
Molli

Knoli ( Gast )
Beiträge:

19.11.2004 22:55
#7 RE:Schreiben eines KvD`s bzgl. KV neu? Antworten

Ist doch super wenn Mann nicht so lange lebt, Frau hat dann "mehr Geld und Zeit" zum Ausgeben. Auch die Frage " Sein oder nicht Sein" bekommt eine neue Bedeutung, wenn man das Bruttogehalt Rechnet schaut es "eh nicht so schlimm aus, ABER das Nettogehalt liegt zwischen einer Katastrofe und dem Existenzminimum, oder???

Alarmi ( Gast )
Beiträge:

19.11.2004 23:00
#8 RE:Schreiben eines KvD`s bzgl. KV neu? Antworten

Hallo Molli!!!!!!!

Ich werde Dich Heute noch besuchen. Hast eh Zeit?

MFG und ZF

stone76 Offline



Beiträge: 17

21.11.2004 08:35
#9 RE:Schreiben eines KvD`s bzgl. KV neu? Antworten

In Antwort auf:
Wenn es wirklich so tragisch ist, sollte er vielleicht eine schönere Arbeit
machen, z.B. Verkehrsregelung oder Veranstaltungsdienste!

Hab gehört das man als Dienstführer gut verdienen kann?!

Oma ( Gast )
Beiträge:

21.11.2004 22:12
#10 RE:Schreiben eines KvD`s bzgl. KV neu? Antworten

Lade gerne ein, sich mit mir einmal eine ganze Nacht beim Veranstaltungsdienst um die Ohren zu hauen mit allem, was da so dazugehört....

Dukat ( Gast )
Beiträge:

22.11.2004 09:43
#11 RE:Schreiben eines KvD`s bzgl. KV neu? Antworten

Ah so??????

Oma ( Gast )
Beiträge:

22.11.2004 13:05
#12 RE:Schreiben eines KvD`s bzgl. KV neu? Antworten

???

Molli78 Offline



Beiträge: 10

24.11.2004 23:20
#13 RE:Schreiben eines KvD`s bzgl. KV neu? Antworten

Sers@all

i glaub da DUKAT is a ganz a reicha.... :-))

Nix fia unguat (@DUKAT!)!!


Gruss von da
Front
MOLLI

Dukat ( Gast )
Beiträge:

26.11.2004 10:58
#14 RE:Schreiben eines KvD`s bzgl. KV neu? Antworten

Mich dünkt, Ihr habt da ein ganz klein wenig falsche Vorstellungen!

sgfguhbs ( Gast )
Beiträge:

01.03.2007 21:41
#15 RE: Schreiben eines KvD`s bzgl. KV neu? Antworten
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