Der Kontrollor schrieb am 2004-11-04 08:56:13
Bewachungsgewerbe - Schwerarbeit
Als Kontrollor im Bewachungsgewerbe arbeite ich 12 Stunden täglich, d.h. ich bin 12 Stunden dem Straßenverkehr ausgesetzt und bezeichne mich daher als Berufsfahrer. Es dürfen auch 13 und wenn nötig mehr Stunden anfallen. Dies wird als absolut selbstverständlich angesehen. Ebenfalls ist es selbstverständlich das man zwischen Tag und Nachtdienst wechselt, ungeachtet der Gesundheitsschädigung die diese Wechsel mit sich bringen. Es wird natürlich auch erwartet das man Wochenende und Feiertags arbeitet, aber bitte ohne Wochenendzuschlag, Nachtzuschlag, Gefahrenzulage und sonstige Zuckerln. Lustiges Gesetz am Rande: Man darf auch 10 Tage in einem Stück durcharbeiten, ohne einen Ruhetag dazwischen zu haben. Wie das geht? Ganz einfach mit einem gut ausgeklügeltem Trick: Man rechnet die Arbeitswoche einfach nur vom Montag weg! Fängt man an einem Mittwoch zu arbeiten an, dann gelten Mittwoch bis Sonntag (der übrigens als normaler Arbeitstag gewertet wird), als 5 Arbeitstage. Dann zählt man einfach wieder vom Montag weg und hat bis Freitag wieder 5 Tage dazu, macht 10 Tage am Stück OHNE einen sechsten und siebenten Tag als Überstunden bezahlt zu bekommen! Dem Körper ist es selbstverständlich völlig wurscht ob man die 10 Tage vom Montag, oder vom Mittwoch wegrechnet, aber man erspart sich dadurch wunderbar die Überstundenbezahlung.
Jeder ist einer Meinung wenn man gewisse Berufsgruppen unter die Schwerarbeiterregelung zählt. Aber auf die Wachdienste hat man vergessen. Man liest und sieht auch nie etwas über unser Gewerbe in den Medien. Und wenn, dann nur die Bestärkung der landläufigen Meinung: „B´soffene Wachter!“
Ist es keine Schwerarbeit wenn man 60 Stunden pro Woche im Straßenverkehr zubringt? Anscheinend nicht.
Standposten:
Im neuen Kollektivvertrag vom Juli 2004 wurde wiedereinmal der Tagdienst, dem Nachdienst, stunden- und lohnmäßig nicht angeglichen! Warum? Weil der Tagdienst anscheinend mehr zu tun hat als der Nachtdienst! Erstens ist dies nicht auf allen Dienststellen der Fall und zweitens ist der Nachtdienst oft alleinverantwortlich für das zu bewachende Objekt, ohne Beistand von Kollegen, oder Mitarbeitern. Ebenso ist bewiesen das Nachtarbeit lebenszeitverkürzend ist und jedes Familienleben auf eine harte Probe stellt. Hat man darauf Rücksicht genommen und einen Ausgleich für Nachtarbeiter geschaffen? Nein! Jeder will daher in den Tagdienst wechseln, weil man mehr verdient UND weniger Stunden arbeitet.
Die Gewerkschaft rühmt sich mit großartigen Verbesserungen und Siegen bei Kollektivverhandlungen.
Reduzierung um jeweils 2 Wochenstunden (56 bzw. 50) mit VOLLEM Lohnausgleich! Nicht genug damit...nein...auch noch eine Einmalzahlung von 50 EUR!
Wahnsinn! Jetzt darf der Mitarbeiter auch 13 Wochen auf die Ausbezahlung seiner Überstunden warten. Und alles bei einem Wahnsinnslohn von 5.74...Brutto!
Muß schon sagen, ein wirklich beeindruckender Erfolg! Danke.
Auszug aus Internetseite HTV / ÖGB....
Also: auch "unsere" Kontrollore sind nicht mit allem einverstangen
Gruß euer
# Molli #